LAG Hamburg - Beschluss vom 04.05.2017 (8 Ta 2/17)
1. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 01.12.2016 (15 Ca 429/16) teilweise abgeändert. Der Mehrwert des Vergleichs wird auf € 1.417,50 [...]