LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 16.01.2018 (L 15 U 269/16)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.03.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. [...]