LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.08.2018 (L 11 KR 856/16 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 19.10.2016 wird verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist, ob das Sozialgericht (SG) Düsseldorf mit Beschluss vom [...]