BSG - Beschluss vom 22.03.2023 (B 11 SF 4/22 S)
Das Sozialgericht Marburg wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit durch das gemeinsam nächsthöhere Gericht liegen vor, [...]