AG Brühl - Urteil vom 23.11.1994 (32 F 152/93)
Im konkreten Fall hielt das Gericht einen Betrag von monatlich 210 DM für angemessen, wobei es davon ausging, daß zur Ausübung des Umgangsrechtes auch die Notwendigkeit von Übernachtungskosten gehörte. Anders zur [...]