BayObLG - Beschluß vom 26.06.1986 (RReg 1 St 80/86)
(b) Zwar ist richtig, daß an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich derjenige die Vorfahrt hat, der von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO), sofern nicht die Vorfahrt durch Zeichen besonders geregelt ist (§ 8 Abs. [...]