AG Schwerte - Urteil vom 20.01.1997 (2 C 98/96)
Am 7.5.1996 nachmittags gegen 16.10 Uhr befuhr der Kläger mit seinem Pkw Golf-Diesel in Schwerte von der Reichshofstraße kommend die Tannenstraße. Auf der Tannenstraße gilt die Vorfahrtsregel 'rechts vor links'. Der [...]