LG Detmold - Beschluss vom 17.01.1996 (2 T 3/96)
Die nach §§ 9 BRAGO, 25 GKG zulässige Beschwerde ist, soweit ihr nicht mit Beschluss des Amtsgerichts Lemgo vorn 13.9.1995 abgeholfen worden ist, nicht begründet. Der Streitwert für den Vollstreckungsschutzantrag der [...]