BSG - Urteil vom 10.02.2005 (B 4 RA 32/04 R)
I Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Zeit zwischen Abitur und Hochschulstudium als Tatbestand einer Ausbildungs-Anrechnungszeit vorzumerken. Der 1958 geborene Kläger beendete seine Schulausbildung mit [...]