LSG Hamburg - Urteil vom 26.11.2010 (L 1 R 38/09)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 30. September 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist ein [...]