LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.06.2013 (12 Ta 202/13)
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 6. Dezember 2012 - 2 Ca 305/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die [...]