LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.01.2019 (L 39 SF 235/18 B E)
Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 16. Juli 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu [...]