LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.07.2020 (L 5 KR 284/20)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 04.12.2019 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger [...]