BGH - Beschluß vom 30.06.1999 (XII ZR 51/99)
I. Die Beklagte ist durch das Landgericht verurteilt worden, an den Kläger, ihren geschiedenen Ehemann, 53.845,36 DM nebst Zinsen zu zahlen. Ihre Berufung ist durch vorläufig vollstreckbares Urteil des [...]