BGH - Beschluss vom 04.05.1964 (VII ZR 208/62)
Den Revisionsklägern wird für die Revisionsinstanz das Armenrecht bewilligt. Ihnen wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte der von dem Vorsitzenden ausgewählte Rechtsanwalt Dr. ... und zur vorläufig [...]