BGH - Urteil vom 20.04.2005 (VIII ZR 110/04)
Die Beklagten sind Mieter einer 59,92 m2 großen Wohnung im 1953 errichteten Haus der Klägerin. Der Mietzins betrug zuletzt 308,30 EUR brutto kalt (= 5,15 EUR/m2). Unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel 2000 und [...]