Autor: Lissner |
Der Anspruch eines Vertragsunternehmens gegen das Kreditkarteninstitut, der mit der bargeldlosen Zahlung durch einen Karteninhaber entsteht, unterliegt der Pfändung. Dabei kommt es nicht darauf an, welche einzelnen Modalitäten für die Abrechnung der entstandenen Leistungsansprüche zwischen dem Vertragsunternehmen und dem Kreditkartenausgeber getroffen wurden (vgl. BGH, NJW 1990,
Als Drittschuldner/in ist das jeweilige Kreditkartenunternehmen mit der zustellungsfähigen Anschrift zu benennen.
Muster: Pfändung der Ansprüche gegen den Kreditkartenausgeber |
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