Autor: Lissner |
Arbeitnehmer haben wegen nicht geleisteter Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor Eintritt des Insolvenzereignisses einen Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe der geschuldeten Nettoarbeitsvergütung. Als Insolvenzereignis gilt gem. §
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; |
die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse; |
die Betriebseinstellung. |
Hat ein Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses (§
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|