Autor: Lissner |
Sachverständige (auch Dolmetscher), die durch die Gerichte bestellt werden, haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem
Auch soweit die Beiziehung durch Kommunalbehörden wie etwa die Ausländerstellen erfolgt, entsteht seitens des Schuldners ein Anspruch auf Honorierung. Der Anspruch ist als einmalige Vergütung uneingeschränkt pfändbar. Pfändungsschutz kann dem Schuldner gem. § 850i ZPO auf Antrag gewährt werden. Drittschuldner ist das Gericht, nicht der Justizfiskus, bzw. die jeweilige Kommunalbehörde. Mit der Überweisung des gepfändeten Anspruchs ist der Gläubiger berechtigt, einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung gem. §
Muster: Pfändung der Sachverständigenentschädigung |
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|