6/13.37 Pfändung der Einspeisevergütung

Autor: Lissner

Zahlungsansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage gem. §§ 16 ff. EEG (Einspeisevergütung) unterliegen der Pfändung nach den §§  828  ff. ZPO (vgl. LG Stuttgart v. 24.07.2012 - 19 T 78/12).

Soweit der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom bzw. die hierfür seitens des Energieversorgungsunternehmens zu zahlende Einspeisevergütung als Erzeugnis anzusehen ist, gehört diese allerdings zum Haftungsverband der Hypothek nach §  1120 BGB.

Damit kann auf die Einspeisevergütung nicht mehr seitens eines persönlichen Gläubigers durch Pfändung zugegriffen werden, wenn sie durch Anordnung der Zwangsverwaltung oder mittels Pfändung wegen eines dinglichen Anspruchs beschlagnahmt wird (§  1124 BGB).