Aufgabe der Sozialhilfe bzw. der Leistungen nach dem SGB II ist die Deckung eines gegenwärtigen Hilfebedarfs.
Die Überbürdung der zweiten Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags vom Rentenversicherungsträger auf die Rentner ist nicht verfassungswidrig.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, welche Gerichte für Rechtsstreitigkeiten aus so genannten Ein-Euro-Jobs zuständig sind.
Zwar können Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden, wenn sie durch rücksichtsloses und grob…
Witwen und Witwer müssen überzahlte Renten zurückzahlen, auch wenn die Rentenversicherung keine Einkommensnachweise angefordert hat.
Der Bundesrat hat die Änderung des Vertragsarztrechts gebilligt.
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, wie hoch der angemessene Wasserverbrauch pro Person und Monat ist.
Es besteht kein Anspruch für ältere Arbeitnehmer auf Arbeitslosengeld II in Höhe der früheren Arbeitslosenhilfe.
Die Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen sind nicht verfassungswidrig.
Slowakische Staatsangehörige können nur dann Arbeitslosengeld II erhalten, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsberechtigung erhalten könnten.
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