OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.11.2013 (12 A 2412/13)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 953,- Euro festgesetzt. [...]