LSG Bayern - Beschluss vom 07.04.2014 (L 15 SF 52/14)
I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 31. Januar 2013, Az.: L 15 SF 14/14 ER, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit am 04.02.2014 zugestelltem Beschluss vom [...]