OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.07.2014 (11 A 1081/12)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, [...]