OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.08.2014 (VII-Verg 23/13)
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer trägt die Antragsgegnerin ebenso wie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S.3 GWB. Die notwendigen Aufwendungen der [...]