OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.10.2014 (7 A 1969/13)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 22.500,- Euro festgesetzt. Der zulässige Antrag ist unbegründet. Das [...]