Um die Inklusion behinderter Menschen zu erreichen, wurden vor allem mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Förderungsmaßnahmen gebündelt.
So sind seit 01.01.2020 alle Sozialleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen im
§
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, |
eine Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, |
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