Arbeitspflicht, gesteigerte (§ 1603 Abs. 2 BGB)

1. Priorität der Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts

Gegenüber minderjährigen Kindern und den ihnen nach §  1603 Abs.  2 Satz 2 BGB gleichgestellten privilegierten Volljährigen besteht eine gesteigerte Arbeitspflicht. Das ergibt sich aus §  1603 Abs.  2 Satz 1 BGB.