Sowohl auf Seiten des Unterhaltspflichtigen als auch auf Seiten des Unterhaltsberechtigten kann eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit bestehen, auf einen Arbeitsplatzwechsel zu verzichten oder aber einen solchen vorzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht ist die freie Entscheidung für und gegen einen Arbeitsplatz eingeschränkt, wobei der Umfang der Einschränkung unterschiedlich zu beurteilen ist, je nach Stärke des Unterhaltsanspruchs.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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