Nach § 1610 Abs. 2 BGB sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung bzw. ein Studium zu finanzieren, wobei die Formulierung " ein(e)" wörtlich zu verstehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass inzwischen nach der Änderung der
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|