LSG Thüringen - Beschluss vom 02.12.2015 (L 6 SF 1405/15 B)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 23. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 34,64 EUR [...]