OLG München - Beschluss vom 23.02.2010 (28 U 5512/09)
I. Es ergeht folgender Hinweis: Der Senat hat die Sach- und Rechtslage eingehend geprüft und erörtert. Er ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das angegriffene Urteil weder auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht [...]