OLG München - Beschluss vom 30.03.2001 (4 UF 16/01)
5. Obwohl der Antragsgegner nur leistungsfähig ist, 121 % des Regelbetrags nach § 1 Regelbetrag-Verordnung zu zahlen, ist für die Zeit ab 1.7.2001 ein Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrags abzüglich des [...]