OLG Köln - Urteil vom 23.06.1999 (6 U 37/99)
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.) Die Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Der Antrag ist begründet, weil die beanstandete Werbung wegen der in ihr [...]