OLG Hamburg - Urteil vom 10.08.2006 (3 U 250/05)
I. Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich der Reparatur und des Austausches von Autoglasscheiben. Seit Mitte Juni 2005 warb die Antragsgegnerin damit, dass sie denjenigen Kunden, die bei einer ihrer Reparaturstätten [...]