OLG Rostock - Beschluss vom 15.06.2006 (2 Ss (OWi) 271/06 I 169/06)
1. Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das verhängte Fahrverbot entfällt. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, jedoch wird die Gebühr um die Hälfte [...]