1) So auch OLG Celle v. 03.11.1949, DAR 1951, 13; BayObLG v. 21.12.1960, VRS 21, 58 = JR 1961, 187 m. zustimm. Anm. v. Hartung, JR 1961, 188. VRS 68, 90 ZfS 1985, 162 [...]
AG Frankfurt/Main - Urteil vom 31.08.1984 (32 C 2476/83)
'...Wie sich im Strafverfahren die Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken (§ 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO), ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im [...]
'...Eine Untersuchung nach § 29 StVZO kann nicht in einer Art und Weise vorgenommen werden, daß sie eine volle Gewähr für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bietet. Insbesondere steht außer Frage, daß das Fahrzeug [...]
Am 14.11.1983 verursachte der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Mopeds, Policen-Nr. 318 GYC, in Heidelberg schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin beschädigt wurde. Am 20.01.1984 [...]
(a) '...In der Rechtspr. ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer, der bereits wegen eines Trunkenheitsdeliktes verurteilt worden ist, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, wenn er keine ausreichende Gewähr [...]
'... Was die für die Schadensverteilung erhebliche Höhe des zu berücksichtigenden Mitverschuldens des Kl. betrifft, sind in der Rechtspr. bislang dem Einzelfall angemessene unterschiedliche Quoten veranschlagt worden. [...]
AG Berlin-Charlottenburg - Urteil vom 22.06.1984 (201 C 321/83)
Das Kündigungsrecht der Kl. [VersNehmer] ergibt sich aus § 9 a Nr. 2 AKB. Die Abänderung der AKB durch Einführung einer Selbstbeteiligung von 300 DM in § 13 Nr. 9 AKB [zum 1. 1. 84] war durch § 9 a Nr. 1 AKB gedeckt. [...]