BayObLG - Beschluss vom 16.01.1992 (BReg 3 Z 162/91)
I. 1. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Wohnanlage ... in München. Im 6. Obergeschoß des Anwesens ... befinden sich vier im Aufteilungsplan näher bezeichnete Kammern mit einer Gesamtfläche von [...]