OLG Hamburg - Beschluss vom 07.01.2004 (2 Wx 2/04)
Die von dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers im eigenen Namen eingelegte weitere Beschwerde ist zulässig, sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. I. Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer der Wohnanlage [...]