BayObLG - Beschluss vom 10.03.2004 (2Z BR 28/04)
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Am 9.6.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt. Unter Tagesordnungspunkt [...]