BayObLG - Beschluss vom 11.08.2004 (2Z BR 81/04)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Wohnanlage befinden sich zwei Tiefgaragen I und II, die in der [...]