Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat zur Abhängigkeit eines Arbeitsverhältnisses von dem des Vorgesetzten entschieden.
Arbeitnehmer mit befristeten und Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen müssen gleich behandelt werden.
Das OLG Koblenz hat den Betreiber eines Krankenhauses zum Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Aufklärung verurteilt.
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