BAG - Urteil vom 24.04.1997 (2 AZR 352/96)
Die Klägerin war seit dem 1. Juli 1971 zunächst als Vollzeitkraft und ab 1986 als Teilzeitkraft bei der Beklagten, die in Witten ein Einzelhandelskaufhaus betreibt, beschäftigt, zuletzt gegen eine Vergütung von etwa [...]