LAG München - Beschluss vom 20.09.2007 (7 Ta 306/07)
I. Mit ihrer gemäß §§ 46 Abs.2 ArbGG, 252, 569 ZPO statthaften und form- und fristgerecht erhobenen sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Aussetzung ihres Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen [...]