LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.06.2014 (L 9 AL 130/13)
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.03.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision [...]