LG Hannover - 09.03.1983 (11 S 471/82)
Es gilt der Rechtsgedanke des § 767 Abs. 2 ZPO (BGH, BauR 1985, 569, 570). Die Rechtskraft des Vorschußurteils kann sich daher nicht auf früher nicht bekannte Umstände erstrecken. Neue Umstände sind dagegen: Erfüllung, [...]