LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.05.2004 (6 Sa 53/04)
Der Kläger, welcher bei der Beklagten zu 1) als Auszubildender für den Beruf des Malers und Lackierers beschäftigt war, wobei das Ausbildungsverhältnis bis zum 31.07.2002 laufen sollte, hat mit seiner Klage - [...]