LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.05.2017 (L 18 AS 2747/16)
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 26. September 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]