BGH - Beschluß vom 21.11.2006 (IV ZR 143/05)
Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch den Bundesgerichtshof ist unzulässig (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V. mit § 66 Abs. 3 Satz 2, 3 GKG). Sie ist jedoch als Gegenvorstellung anzusehen (vgl. BGH, [...]