OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.01.2002 (9 UF 248/01)
Die Beschwerden sind nach § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, weil es sich bei der Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung um eine Familiensache handelt (BGH FamRZ 1999, 1648) und § 64 Abs. 3 Satz 1 FGG [...]